🚨UNFALL MIT TIEREigenschutz · sichern · melden · helfen
⚠️ Unfallstelle sichern 📞 112 / 110 🐾 Tier nicht gefährden

Verhalten
bei Tierunfall

Klare Einsatzhilfe für Unfälle mit Wildtieren und Haustieren. Im Mittelpunkt steht immer der Eigenschutz: kein Tier rechtfertigt ein zweites Unfallopfer.

Eigenschutz geht immer vor Tierrettung.

Warnblinker an, Warnweste an, Unfallstelle sichern, erst dann Lage prüfen. Niemals auf der Fahrbahn knien, einem verletzten Wildtier hinterherlaufen oder ein aggressiv reagierendes Tier anfassen.

Sofortlage · Straße · Menschen

Erst sichern
dann helfen

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Personen aus dem Gefahrenbereich bringen. Bei Verletzten: 112. Bei Tierunfall mit Gefährdung, Sachschaden oder unklarem Halter: 110.

Checkliste Wildtierunfall

Reh, Fuchs, Wildschwein & Co.

Verletzte Wildtiere können flüchten, angreifen oder schwere Verletzungen verursachen. Nicht anfassen, nicht verfolgen, nicht einladen. Standort sichern und melden.

Vorgehen Schritt für Schritt

  1. Kontrolliert bremsen, nicht riskant ausweichen, Warnblinker einschalten.
  2. Warnweste anziehen, hinter die Leitplanke oder an einen sicheren Randbereich gehen.
  3. Warndreieck mit ausreichend Abstand aufstellen. Bei schnellem Verkehr besonders früh warnen.
  4. Bei Personenschaden sofort 112 wählen und Erste Hilfe leisten, soweit sicher möglich.
  5. Wildtier nicht anfassen, nicht verfolgen und nicht selbst töten. Abstand halten.
  6. Fluchtrichtung, Tierart, Standort, Fahrtrichtung, Kilometerangabe oder GPS-Koordinaten notieren.
  7. Polizei unter 110 informieren. Diese kann Jagdausübungsberechtigte, Förster oder Nachsuche veranlassen.
  8. Fotos von Unfallstelle, Fahrzeugschaden und Spuren machen. Wildunfallbescheinigung erfragen.

✅ Richtig

  • Eigenschutz vor Tierkontakt
  • Standort präzise durchgeben
  • Verletztes Wild nicht bedrängen
  • Polizei/Jäger einbinden
  • Totes Wild nur gefahrlos von der Fahrbahn ziehen, mit Handschuhen

⛔ Falsch

  • Wildtier ins Auto laden
  • Wildtier mitnehmen
  • Selbst „erlösen“
  • Auf der Fahrbahn helfen
  • Wegfahren, obwohl Gefahr, Schaden oder verletztes Tier besteht
Checkliste Haustierunfall

Hund, Katze, Kleintier

Bei Haustieren kommt zusätzlich der Halterbezug hinzu. Ein verletztes oder totes Haustier kann rechtlich als Sachschaden relevant sein; zugleich besteht tierschutzrechtlich Handlungsbedarf.

Vorgehen Schritt für Schritt

  1. An sicherer Stelle halten. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  2. Prüfen, ob Menschen verletzt sind. Bei Verletzten: 112.
  3. Tier nur anfassen, wenn keine Gefahr besteht. Handschuhe, Decke, Handtuch oder Box nutzen.
  4. Lebendes verletztes Tier nicht liegen lassen: Tierarzt, Tierrettung, Polizei oder örtliche Fundtierstelle informieren.
  5. Halsband, Marke, Telefonnummer prüfen. Chip kann Tierarzt, Tierheim oder Tierrettung auslesen.
  6. Bei unbekanntem Halter, Sachschaden, Verkehrsgefährdung oder totem Tier Polizei unter 110 informieren.
  7. Fotos, Uhrzeit, Ort, Fahrtrichtung, Zeugen und Tierbeschreibung dokumentieren.
  8. Bei totem Tier: nur gefahrlos von der Fahrbahn ziehen, Handschuhe verwenden und Fundstelle melden.

✅ Richtig

  • Ruhig sprechen, Abstand halten
  • Tier gegen Weglaufen sichern, wenn gefahrlos möglich
  • Schnell tierärztliche Hilfe organisieren
  • Chipnummer/Registrierung prüfen lassen
  • Eigene Daten für Polizei/Halter bereithalten

⛔ Falsch

  • Panisch hinterherlaufen
  • Verletztes Tier ohne Schutz anfassen
  • Tier ungesichert auf den Beifahrersitz legen
  • Ohne Meldung weiterfahren
  • Halterdaten öffentlich posten
Rechtsgrundlagen Deutschland

Paragraphen, die du kennen solltest

Keine Rechtsberatung, sondern einsatzpraktische Orientierung. Landesrecht kann zusätzliche Meldepflichten enthalten, insbesondere im Jagdrecht.

NormBedeutung für den EinsatzPraktische Konsequenz
§ 34 StVO – UnfallRegelt Pflichten nach einem Verkehrsunfall: anhalten, Verkehr sichern, bei geringfügigem Schaden beiseite fahren, Feststellungen ermöglichen.Nach Tierunfall mit Schaden/Gefährdung nicht einfach weiterfahren; Unfallstelle sichern und Feststellungen ermöglichen.
§ 15 StVO – Liegenbleiben / SicherungWarnblinklicht und gut sichtbare Warnzeichen bei Hindernissen im Verkehr.Warnblinker und Warndreieck nutzen, besonders bei Dunkelheit, Kurven, Kuppen und schnellem Verkehr.
§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortUnfallflucht kann strafbar sein, wenn Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Beteiligung nicht ermöglicht werden.Bei Haustierunfall, fremdem Schaden oder unklarem Halter Polizei einschalten und Daten sichern.
§ 1 TierSchGNiemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.Verletztes Tier nicht ignorieren; fachkundige Hilfe organisieren, ohne sich selbst zu gefährden.
§ 17 TierSchGSchwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können strafbar sein.Kein eigenmächtiges Töten oder Liegenlassen eines leidenden Tieres; Tierarzt/Jäger/Polizei einbinden.
§ 833 BGB – TierhalterhaftungTierhalter können für Schäden verantwortlich sein, die ihr Tier verursacht.Bei Unfall mit Hund/Katze Halter ermitteln lassen, Fotos machen, Polizei/Versicherung informieren.
§ 1 Abs. 5 BJagdGDas Aneignungsrecht an krankem oder verendetem Wild/Fallwild liegt beim Jagdausübungsberechtigten.Wild nicht mitnehmen. Fund und Unfall melden; zuständige Personen entscheiden.
§ 292 StGB – JagdwildereiUnbefugtes Nachstellen, Fangen, Erlegen oder Zueignen von Wild kann strafbar sein.Kein „Mitnehmen“, kein eigenmächtiges Bergen außerhalb reiner Gefahrenabwehr.